Die KSSD ist als Verein im Sinne von Art. 60 f. ZGB organisiert und hat den Status einer rechtlich selbstständigen Sektion des Schweizerischen Städteverbandes (SSV).
Die Sektionen des Städteverbandes treten in ihren Fachbereichen selbstständig auf und begründen Rechte und Pflichten im eigenen Namen. Die Vertretung grundsätzlicher politischer Positionen sowie die Herausgabe von Abstimmungsparolen obliegt hingegen dem Städteverband. Der Städteverband ist im Vorstand der KSSD durch einen Delegierten/eine Delegierte vertreten.
Die Sektionen des Städteverbandes treten in ihren Fachbereichen selbstständig auf und begründen Rechte und Pflichten im eigenen Namen. Die Vertretung grundsätzlicher politischer Positionen sowie die Herausgabe von Abstimmungsparolen obliegt hingegen dem Städteverband. Der Städteverband ist im Vorstand der KSSD durch einen Delegierten/eine Delegierte vertreten.